Die Finanzverwaltung hat sich nun doch entschlossen, für die zertifizierte Übermittlung von Umsatzsteuer-Voranmeldungen, Lohnsteueranmeldungen, Anträgen auf Dauerfristverlängerungen und Anmeldungen von Sondervorauszahlungen über ELSTER eine Übergangsfrist zu gewähren. Übergangsweise können die Anmeldungen und Anträge trotz Verpflichtung ab dem 01.01.2013 auch ohne Zertifikat versendet werden. Nach Aussage der Finanzverwaltung endet diese Übergangszeit am 31.08.2013. Es wird dennoch empfohlen, […]
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Der Beitrag ELSTER mit Zertifizierung – Übergangsfrist wurde unter BUNDEO Limited veröffentlicht.